40 Fachbegriffe

Versicherungslexikon

Fachbegriffe werden erst dann hilfreich, wenn man sie versteht. Dieses Lexikon erklärt zentrale Begriffe bewusst in Alltagssprache.

Ablebensleistung

Leistung einer Lebensversicherung, die bei Tod der versicherten Person nach den Vertragsbedingungen an die begünstigte Person gezahlt wird.

Allrisk-Deckung

Versicherungskonzept, das grundsätzlich unvorhergesehene Sachschäden erfasst, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der konkrete Umfang hängt immer vom Vertrag ab.

Anzeigepflicht

Pflicht, bestimmte gefahrerhebliche Umstände gegenüber dem Versicherer korrekt und vollständig anzugeben. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach Gesetz und Vertrag.

Assistance

Organisations- und Hilfeleistungen, etwa Pannenhilfe, Reisehilfe oder Notfallorganisation, die zusätzlich zur Geldleistung vereinbart sein können.

Außenversicherung

Erweiterung, durch die bestimmte Sachen vorübergehend auch außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes geschützt sein können.

Begünstigte Person

Person, die eine vereinbarte Versicherungsleistung erhalten soll, insbesondere bei Lebensversicherungen.

Best Advice

Grundsatz der Versicherungsmaklerberatung: Nach den Umständen des Einzelfalls soll der bestmögliche Versicherungsschutz vermittelt werden; sachlich gerechtfertigte Markt- oder Produktbeschränkungen müssen offengelegt werden.

Betriebsunterbrechung

Versicherungsschutz gegen bestimmte fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn der Betrieb aufgrund eines versicherten Sachschadens unterbrochen wird.

Courtagen/Provision

Vergütung, die ein Versicherungsvermittler im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen erhalten kann. Art und Transparenz richten sich nach der jeweiligen Vermittlung und den gesetzlichen Vorgaben.

Deckung

Umfang des Versicherungsschutzes für ein bestimmtes Risiko.

Deckungssumme

Maximalbetrag, bis zu dem der Versicherer im Rahmen des Vertrags leistet. Je nach Produkt können Unterlimits bestehen.

Dynamik

Vereinbarte regelmäßige Anpassung von Beitrag und/oder Leistung, meist um Einkommens- oder Preisentwicklungen teilweise auszugleichen.

Eigenheimversicherung

Sachversicherung für das Gebäude und vereinbarte Gebäudebestandteile.

Einbruchdiebstahl

Versicherter Diebstahlsfall, dessen Definition konkrete Merkmale wie gewaltsames Eindringen oder andere im Vertrag genannte Umstände voraussetzt.

Elementargefahren

Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben. Nicht jede Gefahr ist automatisch oder unbegrenzt versichert.

Grobe Fahrlässigkeit

Besonders auffällige Sorglosigkeit. Ob und in welchem Umfang sie versichert ist, hängt vom Produkt und den gesetzlichen Regeln ab.

Haftpflicht

Rechtliche Verpflichtung, einen schuldhaft verursachten Schaden zu ersetzen. Haftpflichtversicherungen können solche Ansprüche decken und unberechtigte Ansprüche abwehren.

Haushaltsversicherung

Sachversicherung für bewegliche Gegenstände im Haushalt; in Österreich ist häufig eine Privathaftpflicht enthalten.

Karenzzeit

Zeitraum, nach dessen Ablauf eine vereinbarte Leistung beginnt oder während dessen noch keine Leistung beansprucht werden kann.

Kasko

Fahrzeugversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teil- und Vollkasko unterscheiden sich im Umfang.

Maklervertrag

Vereinbarung zwischen Versicherungskunde und Versicherungsmakler über Umfang der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit.

Nachhaftung

Zeitraum nach Vertragsende, in dem bestimmte später geltend gemachte Ansprüche noch versichert sein können, wenn die Bedingungen dies vorsehen.

Obliegenheit

Vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherungsnehmers, etwa Schadenminderung, Anzeige oder Mitwirkung. Verletzungen können je nach Schwere Folgen für die Leistung haben.

Polizze

Versicherungsschein bzw. Vertragsurkunde, in der wesentliche Vertragsdaten dokumentiert sind.

Prämie

Preis für den Versicherungsschutz, meist monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt.

Progression

Mechanismus in der Unfallversicherung, durch den bei höheren Invaliditätsgraden überproportional höhere Leistungen entstehen können.

Risikoausschluss

Ausdrücklich vereinbarter Bereich, für den kein Versicherungsschutz besteht.

Risikoprüfung

Prüfung des zu versichernden Risikos durch den Versicherer. Sie kann unter anderem zu Normalannahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung führen.

Rückkaufswert

Betrag, der bei vorzeitiger Beendigung bestimmter Lebensversicherungen nach Vertrags- und Gesetzesregeln zur Auszahlung kommen kann.

Selbstbehalt

Teil eines versicherten Schadens, den der Versicherungsnehmer selbst trägt.

Sonderklasse

Zusatzschutz in der privaten Krankenversicherung für vereinbarte stationäre Leistungen in Krankenanstalten.

Unterversicherung

Situation, in der eine Versicherungssumme oder Bewertungsgrundlage nicht ausreicht. Die konkreten Folgen hängen vom Vertrag und Produkt ab.

Versicherungsfall

Ereignis, bei dessen Eintritt nach dem Vertrag eine Leistungspflicht ausgelöst werden kann.

Versicherungsmakler

Gewerblicher Vermittler, der nach österreichischem Maklerrecht überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren hat.

Versicherungsnehmer

Person oder Unternehmen, die bzw. das den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt.

Versicherungssumme

Vereinbarter Betrag, der die Leistung oder Leistungsobergrenze mitbestimmt.

Wartezeit

Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für bestimmte Versicherungsfälle noch kein oder eingeschränkter Schutz besteht.

Wiederbeschaffungswert

Betrag, der notwendig ist, um eine Sache gleicher Art und Güte in vergleichbarem Zustand wieder zu beschaffen.

Zeitwert

Wert einer Sache unter Berücksichtigung von Alter, Abnutzung und Zustand.

Zulage / Zuschlag

Zusätzlicher Beitrag, der etwa aufgrund erhöhten Risikos vereinbart werden kann.

Hinweis: Die Definitionen dienen der allgemeinen Orientierung. In einem konkreten Vertrag ist die Definition in den jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgeblich.